Rauchwarnmelder
Die Bayerische Bauordnung gibt vor: in Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Mit unserer Tüv geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder, helfen wir Ihnen fachgerecht Rauchwarnmelder in Ihren Wohnräumen nach DIN14676 zu montieren und 1 x jährlich zu prüfen. Im Schadensfall kann sich ein ordnungsgemäß geprüfter und dokumentierter Rauchwarnmelder positiv auf den Versicherungsfall auswirken.